Teilnahmebedingungen für geführte Radtouren

 

1.   Die Teilnahme an den geführten Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2.    Jeder Teilnehmende trägt für seine eigene Sicherheit Sorge. Das gilt auch insbesondere für die Verkehrssicherheit des Fahrrades. Der Teilnehmende verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verkehrsvorschriften (z.B. insbesondere Straßenverkehrsordnung). Jeder Teilnehmende ist sich darüber bewusst, dass eine Radtour sowohl auf ausgewiesenen Radwegen als auch im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt.

 

3.   Die Teilnahme ist Minderjährigen erst ab 12 Jahren gestattet.   

 

4.   Minderjährigen unter 16 Jahren ist dabei die Teilnahme nur in Begleitung eines*r Erziehungsberechtigten bzw. eines*r von den Erziehungsberechtigten autorisierten Erwachsenen gestattet. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung des Minderjährigen, insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit des Minderjährigen Sorge zu tragen.

 

5.   Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der geführten Radtour. Insbesondere hat der Tourguide das Recht, die Tour abzubrechen (z.B. aufgrund von Witterungsverhältnissen). Ein Anspruch auf Entschädigung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Tourguide vor Ort ist zudem berechtigt, nach seinem pflichtgemäßem Ermessen Teilnehmende von der Tour auszuschließen (insbesondere bei Nichtbeachtung der Verkehrs- oder anderen Vorschriften).

 

6.   Der Tour verantwortliche übernimmt keine Haftung für den Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des*der Teilnehmenden, die durch Dritte verursacht wurden, die nicht Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von „the_rubbush_bike“ sind.

 

7.   Die Haftung von „the_rubbush_bike“ für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche) ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von „the_rubbush_bike“. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Sach- oder Vermögensschaden, die auf einer fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruht, auf deren Einhaltung der*die Teilnehmende vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten).

Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Bestimmungen.

 

   8. Der*Die Teilnehmende bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen/

      körperlichen oder anderweitigen Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der          Tour ausschließt.